Mietwohnung in Split mit 3 Schlafzimmern
Beschreibung
Mietwohnung in Sukoišan, Split – Ideales Zuhause für Familien
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine großzügige Wohnung im ruhigen Stadtteil Sukoišan in Split. Die Wohnung befindet sich im ersten Stock eines Wohngebäudes und verfügt über eine Wohnfläche von 88 qm. Sie besteht aus drei Schlafzimmern, einem Wohnzimmer, einer Küche, einem Badezimmer, separatem WC, Flur, Eingangsbereich sowie einem geräumigen Balkon. Ein privater Kellerraum gehört ebenfalls zur Wohnung.
Ausrichtung und Raumaufteilung
Die Wohnung ist nach Norden und Südwesten ausgerichtet und bietet den ganzen Tag über viel Tageslicht. Eines der Schlafzimmer hat direkten Zugang zum überdachten Teil des Balkons, der von Bäumen umgeben ist und dadurch Privatsphäre sowie angenehmen Schatten bietet.
Lage und Infrastruktur
In unmittelbarer Nähe befinden sich Grundschule, Kindergärten, Geschäfte, Einkaufszentren und Gastronomieangebote, die den Alltag besonders komfortabel machen.
Direkt neben dem Gebäude steht ein öffentlicher Parkplatz zur Verfügung – kostenlos für Anwohner, mit zusätzlicher Möglichkeit für kostenpflichtiges Parken.
Konditionen zur Mietwohung in Split
Die Wohnung wird ausschließlich langfristig vermietet. Der monatliche Mietpreis beträgt 1.300 EUR zuzüglich Nebenkosten. Dank der ausgezeichneten Lage, der funktionalen Aufteilung und der kompletten Ausstattung stellt diese Wohnung eine hervorragende Wahl für Familien, Paare oder Einzelpersonen dar.
Liebe Kunden, bitte beachten Sie, dass der Mieter bei der Unterzeichnung des Mietvertrags folgendes zu zahlen hat:
- eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete
- eine Provision in Höhe einer Monatsmiete + MwSt.
Kontakt und nächste Schritte
Interessiert in dieser gemütlichen Mietwohnung in Split? Kontaktieren Sie unser Immobilienbüro noch heute, um einen exklusiven Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Details des Angebotes
Ausstattung & Funktionen
Karte
Anmerkung
Property ID - 850805 | 33059
Die Besichtigung einer Immobilie ist nur bei Abschluss eines Maklervertrags zulässig. Diese Vorschrift dient dem Schutz des Eigentümers vor Besichtigungen durch nicht registrierte Personen und gewährleistet die Einhaltung des Datenschutzgesetzes und des Immobiliengesetzes. Vor der Besichtigung der Immobilie müssen Kauf- oder Mietinteressenten einen Maklervertrag ausfüllen und unterzeichnen, der die persönlichen Daten beider Parteien und die Höhe der Courtage enthalten muss.
©2024 Novum Plus d.o.o. | Alle Rechte vorbehalten.



























