IHR ZERTIFIZIERTER MAKLER FÜR IMMOBILIEN IN DALMATIEN

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ÜBER UNS

Wenn Sie denken, dass alle Makler in Kroatien gleich sind, dann haben wir uns wahrscheinlich noch nicht getroffen.

Egal, ob Sie Immobilien kaufen oder verkaufen möchten – wir kümmern uns um jeden Aspekt. Von der Kommunikation und den Verhandlungen bis hin zum Papierkram und darüber hinaus.

Unsere Diskretion, unser Engagement für Exzellenz und unser umfassendes Fachwissen auf dem Immobilienmarkt haben es uns ermöglicht, dauerhafte Beziehungen zu Kunden aus den Bereichen Finanzen, Tourismus, Profisport und Wirtschaft aufzubauen.

WARUM NOVUM PLUS?

DISKRETION. EXZELLENZ. KNOW-HOW.

GEPRÜFTE IMMOBILIEN

Wir bieten eine Auswahl an bewährten Objekten, die einen reibungslosen Ablauf von Immobilientransaktionen gewährleisten. Dazu gehören exklusive Angebote, die nur selten auf dem Markt erscheinen, sowie Objekte, die wir für den passenden Käufer reservieren. Kontaktieren Sie uns, um unser Portfolio zu entdecken.

RECHTLICHE + FINANZIELLE BERATUNG

Unser Team bietet Ihnen eine umfassende Rechts- und Finanzberatung, um Sie durch jeden Schritt des Kauf- oder Verkaufsprozesses zu führen und sicherzustellen, dass Ihre Transaktionen sicher und gut informiert sind.

BESTE COURTAGE + IMMOBILIENPREIS

Wir garantieren wettbewerbsfähige Provisionen und die besten Immobilienpreise, die sowohl Käufern als auch Verkäufern einen außergewöhnlichen Wert bieten.

EFFEKTIVER MARKETING-MIX

Unsere soliden Marketingstrategien sorgen dafür, dass Ihre Immobilie bestmöglich vermarktet wird, um die richtigen Käufer anzuziehen und einen schnellen Verkauf zu ermöglichen.

UNSER TEAM

Katarina Sučić

Head office

Marinko Sučić

Sales executive

UNSERE BEWERTUNGEN

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Die OIB (Osobni identifikacijski broj) ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die jedem kroatischen Staatsbürger und jeder juristischen Person mit Sitz in Kroatien zugewiesen wird. Sie dient als wichtige Kennziffer für verschiedene Zwecke, insbesondere im Steuer- und Finanzwesen.
Ausländische Käufer benötigen eine OIB, um eine Immobilie in Kroatien zu kaufen. Die OIB ist sowohl für die Eintragung des Eigentums im Grundbuch als auch für die Zahlung der Grunderwerbssteuer erforderlich.
Sie können eine OIB bei der zuständigen Steuerbehörde in Kroatien beantragen. Der Prozess ist relativ einfach und kann in der Regel innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen werden.
Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, können Sie einen Bevollmächtigten beauftragen. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich eine Vollmacht, die von einem Notar beglaubigt sein muss.

Ja, Ausländer können in Kroatien Immobilien kaufen. Die Regeln hierfür unterscheiden sich jedoch je nach Staatsbürgerschaft des Käufers:
EU-Bürger, Schweizer, Isländer, Liechtensteiner und Norweger können Immobilien in Kroatien unter den gleichen Bedingungen wie kroatische Staatsbürger erwerben. Dies bedeutet, dass sie keine besonderen Genehmigungen oder Erlaubnisse benötigen. Sie müssen lediglich die üblichen Kaufabwicklungsverfahren befolgen, einschließlich der Zahlung der Grunderwerbssteuer und der Eintragung der Immobilie im Grundbuch.
Nicht-EU-Bürger können in Kroatien Immobilien kaufen, sofern Kroatien ein Gegenseitigkeitsabkommen mit ihrem Heimatland hat. Dies bedeutet, dass auch Bürger des Heimatlandes des Käufers Immobilien in diesem Land kaufen können. Dazu muss der Käufer eine Genehmigung des kroatischen Justizministeriums einholen, um eine Immobilie erwerben zu können.

Ob Sie sofortigen Besitz an Ihrer Immobilie nehmen können, hängt von der Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Verkäufer ab.
In der Regel wird der Besitz nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Zahlung des vollen Kaufpreises übertragen. Dies bedeutet, dass Sie erst zu diesem Zeitpunkt die Immobilie betreten und nutzen können.

Dazu gehört die Maklerprovision, die in der Regel zwischen 2 % und 4 % des Kaufpreises zuzüglich MwSt. beträgt.
Je nach Vereinbarung mit NOVUM Plus kommen noch Anwaltskosten und Notarkosten hinzu, die je nach Komplexität des Kaufs variieren können.
Wenn der Kaufvertrag auf anderer Sprache erstellt wird, müssen Sie die Kosten für einen offiziellen Gerichtsübersetzer tragen. Nach Abschluss eines Kaufvertrags für eine Immobilie in Kroatien fällt Grunderwerbssteuer an. Der Steuersatz beträgt 3 % des Kaufpreises.

Die Grunderwerbssteuer in Kroatien ist eine Steuer, die beim Erwerb von Immobilien erhoben wird. Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2019 pauschal 3 % des Marktwerts der Immobilie.
Der Begriff „Übertragung“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie. Dies umfasst unter anderem: Verkauf, Tausch, Schenkung, Vererbung, Unternehmensauflösung und andere Formen der Eigentumsübertragung.
Die Grunderwerbssteuer gilt für alle Arten von Immobilien, einschließlich: Landwirtschaftliche Grundstücke, Baugrundstücke, Wohnimmobilien, Geschäftsimmobilien und andere Gebäude.

In Kroatien gibt es einige Situationen, in denen Sie keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen.
Die wichtigste Ausnahme gilt für den Kauf von Immobilien von juristischen Personen, die für die MwSt. registriert sind. In diesen Fällen ist der Käufer von der Zahlung der Grunderwerbssteuer befreit.
Voraussetzung: Die verkaufende juristische Person muss für die MwSt. registriert sein und der Verkäufer muss dem Käufer eine Rechnung für den Immobilienverkauf ausstellen, aus der klar hervorgeht, dass die MwSt. berechnet und im Preis enthalten ist.

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